Grundsatzerklärung
Sowohl die Verantwortung der Wahrung der international gültigen Menschenrechte als auch die Verpflichtung der Wahrnehmung ist ein fester Bestandteil im Bewusstsein aller Mitarbeitenden des Unternehmens.
Wir distanzieren uns von menschenrechtlichen Risiken unter Einbeziehung der unter §2 des LkSG aufgeführten Praktiken und es entspricht unserem Selbstverständnis, Menschenrechtsverletzungen aktiv vorzubeugen sowie Ungleichbehandlung jedweder Art abzulehnen.
Sollte es einen konkreten Hinweis oder einen begründeten Verdacht auf Regelverstöße geben, können diese über unser gesetzeskonformes Hinweisgeberschutzsystem gemeldet werden, welchen unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben konsequent nachgegangen wird.
Diese von der Geschäftsleitung beschlossene Grundsatzerklärung wird neben aller an der eigenen Geschäftstätigkeit beteiligten Mitarbeiter/innen auch von geschäftlichen Partnern erwartet und vorausgesetzt.